Beitragsordnung - Fire Boots Linedance Jeserig e.V.

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Beitragsordnung

VEREIN
 
Fire Boots Linedance Jeserig e.V.            Groß Kreutz, 04. März 2017
 
 
Beitragsordnung des Sportvereins
 
Fire Boots Linedance Jeserig e.V.
 
 
1.            Beitrag Erwachsene
 
 
Der monatliche Beitrag für aktive Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt 15,00 €, für passive Mitglieder  27,00 €.
 
 
2.            Beitrag Kinder und Jugendliche
 
 
Der monatliche Beitrag für Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr beträgt 9,00 €, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 11,00 €.
 
 
3.            Beitrag für Geringverdiener
 
 
Der monatliche Beitrag für Geringverdiener beträgt bis zu 11,00 €. Hierfür ist ein Antrag erforderlich (formlose Erklärung).
 
Der Vorstand entscheidet über die Höhe des Beitrags nach Ermessen und anhand der aktuellen Leistungen der Grundsicherung, Sozialhilfe, Renten o.ä.
 
 
4.            Aufnahmegebühr
 
 
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10,00 € und ist im Monat der Aufnahme zu entrichten.
 
 
5.            Haftpflicht- und Unfallversicherung für Sportler
 
 
Die Mitglieder des Vereins sind in der Rahmenvereinbarung des LSB zur Haftpflicht- und Unfallversicherung zu den jeweils gültigen
Bedingungen eingeschlossen. Der Versicherungsbeitrag ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
 
 
6.            Zahlungsweise
 
 
Die Entrichtung der Beiträge ist vorrangig mit SEPA-Lastschrift durchzuführen. Die Beiträge sind bis zum 15. des laufenden Monats zu entrichten.
 
In Ausnahmefällen ist die Entrichtung bar beim Schatzmeister oder per Überweisung/ Dauerauftrag auf das Vereinskonto unter Angabe des
Verwendungszwecks möglich.
 
 
7.            Vereinskonto
 
Bank:                          Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
 
Kontoinhaber:             Sportverein Fire Boots Linedance Jeserig e.V.
 
IBAN                           DE39 1605 0000 3601 0162 13
 
BIC                              WELADED1PMB       
 
Verwendungszweck:  Beitrag Monat/Jahr; Name; Vorname           
 
 
Die Probezeit dauert ein Monat ab Eintrittsdatum.
 
Die Mindestmitgliedschaft für Erwachsene beträgt 12 Monate ab Eintrittsdatum.
 
Die Kündigungsfrist für Erwachsene beträgt 3 Monate, für Kinder und Jugendliche 1 Monat.
 
 
 
Die Ordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 04. März 2017 beschlossen, sie tritt zum 01.September 2017 in Kraft.
 
Die Beitragsordnung vom 28. Februar 2015 tritt gleichzeitig außer Kraft.
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